Regeln zum Parken
Die Folge von manchen Behinderungen ist:
Die Person mit der Behinderung kann nur kurze Wege gehen.
Das Auto kann eine Hilfe sein.
Aber das Auto braucht einen Park-Platz.
Der Park-Platz muss nah am Ziel sein.
Zum Beispiel:
Die Person möchte zum Arzt.
Dann braucht die Person einen Park-Platz direkt an der Arzt-Praxis.
Oft gibt es wenig freie Park-Plätze.
Deshalb gibt es Regeln zum Parken für Menschen mit Behinderungen.
Die Regeln nennt man Park-Erleichterungen.
Für die Park-Erleichterungen gibt es Park-Ausweise.
Es gibt 2 verschiedene Park-Ausweise.
Die Park-Ausweise haben unterschiedliche Inhalte.
Und die Park-Ausweise haben unterschiedliche Voraussetzungen.
Nicht jede Person mit Behinderung kann einen Park-Ausweis bekommen.
Der blaue Park-Ausweis
Mit dem blauen Park-Ausweis haben Sie viele Rechte.
Das wichtigste Recht ist:
Mit dem blauen Park-Ausweis dürfen Sie auf Behinderten-Park-Plätzen parken.
So sieht der blaue Park-Ausweis aus:
Mit dem orangenen Park-Ausweis haben Sie weniger Rechte.
Mit dem orangenen Park-Ausweis dürfen Sie nicht auf Behinderten-Park-Plätzen parken.
Aber Sie dürfen zum Beispiel:
- ohne Park-Schein parken.
- im eingeschränkten Halte-Verbot bis zu 3 Stunden parken.
So sieht der orangene Park-Ausweis aus:
Wichtig ist:
Der Park-Ausweis muss sichtbar vorne im Auto liegen.
Die Person mit der Behinderung muss das Auto nicht selbst fahren.
Die Person mit der Behinderung kann auch von einer anderen Person gefahren werden.
Was sind die Voraussetzungen von den Park-Ausweisen?
Nicht jede Person mit einer Behinderung kann einen Park-Ausweis bekommen.
Die Person mit der Behinderung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Das sind die Voraussetzungen für den blauen Park-Ausweis:
- Auf der Rück-Seite von Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: aG
aG ist die Abkürzung für: außergewöhnlich gehbehindert.
Das bedeutet:
Sie können nur wenige Meter gehen.
- Auf der Rück-Seite von Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: Bl
Bl ist die Abkürzung für blind.
Das bedeutet:
Sie sind vollständig blind.
Oder Sie sind fast blind.
- Sie haben eine Amelie.
Amelie bedeutet:
Ihnen fehlen beide Arme.
Oder Ihnen fehlen beide Beine.
- Sie haben eine Phokomelie.
Phokomelie bedeutet:
Ihre Hände sind an den Schultern.
Oder Ihre Füße sind an den Hüften.
Trifft eine Voraussetzung auf Sie zu?
Dann können Sie einen blauen Park-Ausweis bekommen.
Sie haben Zweifel?
Dann schauen Sie in Ihren Feststellungs-Bescheid.
Der Feststellungs-Bescheid ist ein Brief.
Der Brief kommt vom Landes-Amt für Soziales, Jugend und Familie.
Das sind die Voraussetzungen für den orangen Park-Ausweis:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
Die 1. Möglichkeit ist:
Auf der Vorder-Seite von Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht B und
auf der Rück-Seite von Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: G
G ist die Abkürzung für gehbehindert.
B ist die Abkürzung für Begleitung erforderlich.
Begleitung erforderlich bedeutet:
Sie brauchen oft eine andere Person.
Die Person hilft Ihnen.
Die Behinderung beim Gehen kann 2 Gründe haben:
Sie haben Probleme mit dem unteren Teil der Wirbel-Säule.
und Sie haben Probleme mit dem Herzen oder mit der Lunge.
Zusätzlich brauchen Sie einen bestimmten Grad der Behinderung.
Die Abkürzung von Grad der Behinderung ist GdB.
Der GdB ist eine Zahl.
Die Zahl steht auch auf der Rück-Seite von Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis.
Welchen GdB brauchen Sie?
Sie haben Probleme mit dem unteren Teil der Wirbelsäule.
Dafür brauchen Sie einen GdB von 70, 80, 90 oder 100.
Und zusätzlich haben Sie Probleme mit dem Herzen oder mit der Lunge.
Dafür brauchen Sie zusätzlich einen GdB von 50, 60, 70, 80, 90 oder 100.
Die 2. Möglichkeit ist:
Sie haben die Krankheit Morbus Crohn.
Und zusätzlich Sie haben einen GdB von 60, 70, 80, 90 oder 100.
Die 3. Möglichkeit ist:
Sie haben die Krankheit Colitis ulcerosa.
Und zusätzlich Sie haben einen GdB von 60, 70, 80, 90 oder 100.
Die 4. Möglichkeit ist:
Sie haben einen künstlichen Ausgang für Kot.
Und zusätzlich haben Sie einen künstlichen Ausgang für Urin.
Und zusätzlich Sie haben einen GdB von 70, 80, 90 oder 100.
Die 5. Möglichkeit ist:
Sie haben eine gleichzustellende Krankheit.
Gleichzustellend bedeutet:
Sie haben die gleichen Rechte.
Die gleichzustellende Krankheit steht auf Ihrem Feststellungs-Bescheid.
Wo gibt es die Park-Ausweise?
Die Park-Ausweise gibt es beim Amt für Straßen-Verkehr in Ihrer Kommune. Kommunen sind in Niedersachsen:
- die Land-Kreise
- die Städte Braunschweig, Delmenhorst, Emden, Oldenburg, Osnabrück, Salzgitter, Wilhelmshaven, Wolfsburg
- die Region Hannover
Sie haben Fragen?
Dann fragen Sie im Amt für Straßen-Verkehr in Ihrer Kommune.
Das Amt erklärt Ihnen auch die anderen Rechte mit den Park-Ausweisen.
Hier finden Sie unsere Informationen in Leichter Sprache. Sie erkennen das immer an dem blauen Bild. Das ist das europäische Logo für einfaches Lesen.