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Begleit-Person beim Fliegen (Leichte Sprache)

Nachteilsausgleiche im Flugverkehr (Leichte Sprache)



Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht ein Buchstabe.

Das schwere Wort für den Buchstaben ist: Merk-Zeichen.

Das Merk-Zeichen B bedeutet:

Sie dürfen eine Person mitnehmen.

Das heißt: Jemand darf Sie begleiten.

Weil Sie Hilfe brauchen.

Diese Person heißt: Begleit-Person.

Die Begleit-Person fliegt billiger.

Fragen Sie bei den Flug-Gesellschaften wie das geht.


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Haftungs-Ausschluss

Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren.
Der Text ist nur ein Zusatz-Angebot.
Der rechtsgültige Text ist das Gesetz.
Der Text in Leichter Sprache ist rechtsunwirksam.
Das bedeutet:
Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie
keine
Nachteils-Ausgleiche einfordern.

Urheberrecht: Angela Tonn & Margarita Heiser
Bildrechte: © Europäisches Logo für einfaches Lesen: Inclusion Europe
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