Hilfe beim Wohn-Geld (Leichte Sprache)
Nachteilsausgleiche nach dem Wohngeldgesetz (Leichte Sprache)
Sie können Geld für Wohnen bekommen.
Das Geld heißt: Wohn-Geld.
Für das Wohn-Geld muss die Wohn-Geld-Stelle wissen:
Wie viel Geld haben Sie im Jahr.
Dann kann die Wohn-Geld-Stelle entscheiden:
So viel Wohn-Geld bekommen Sie.
Die Wohn-Geld-Stelle kann Ihnen einen Frei-Betrag anrechnen.
Sie haben einen GdB von 100.
Oder Sie haben einen GdB von 80 und mehr.
Und jemand pflegt Sie zu Hause.
Dann bekommen Sie einen Frei-Betrag von 1500 Euro im Jahr.
GdB ist die Abkürzung für Grad der Behinderung.
Der Grad der Behinderung ist eine Zahl.
Der Grad der Behinderung sagt:
So schwer ist die Behinderung von einer Person.
Der Grad der Behinderung steht im Schwer-Behinderten-Ausweis.
Oder der Grad der Behinderung steht im Fest-Stellungs-Bescheid.
Der Fest-Stellungs-Bescheid ist ein Brief vom Amt.
Sie haben einen GdB von 50 bis 70.
Und jemand pflegt Sie zu Hause.
Dann bekommen Sie einen Frei-Betrag von 1200 Euro im Jahr.
Wenn Sie mehr Informationen haben wollen:
Fragen Sie bei der Wohn-Geld-Stelle von Ihrer Stadt.
Oder Sie fragen bei der Wohn-Geld-Stelle von Ihrem Landkreis.
Oder Sie fragen bei der Wohn-Geld-Stelle von Ihrer Gemeinde.
Dort können Sie auch den Antrag stellen.
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Haftungs-Ausschluss
Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren.
Der Text ist nur ein Zusatz-Angebot.
Der rechtsgültige Text ist das Gesetz.
Der Text in Leichter Sprache ist rechtsunwirksam.
Das bedeutet:
Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie
keine Nachteils-Ausgleiche einfordern.
Hier finden Sie unsere Informationen in Leichter Sprache. Sie erkennen das immer an dem blauen Bild. Das ist das europäische Logo für einfaches Lesen.