Niedersachsen klar Logo

Hilfe beim Wohn-Geld (Leichte Sprache)

Nachteilsausgleiche nach dem Wohngeldgesetz (Leichte Sprache)



Sie können Geld für Wohnen bekommen.
Das Geld heißt: Wohn-Geld.

Für das Wohn-Geld muss die Wohn-Geld-Stelle wissen:
Wie viel Geld haben Sie im Jahr.

Dann kann die Wohn-Geld-Stelle entscheiden:
So viel Wohn-Geld bekommen Sie.
Die Wohn-Geld-Stelle kann Ihnen einen Frei-Betrag anrechnen.

Sie haben einen GdB von 100.
Oder Sie haben einen GdB von 80 und mehr.
Und jemand pflegt Sie zu Hause.
Dann bekommen Sie einen Frei-Betrag von 1500 Euro im Jahr.

GdB ist die Abkürzung für Grad der Behinderung.
Der Grad der Behinderung ist eine Zahl.
Der Grad der Behinderung sagt:
So schwer ist die Behinderung von einer Person.
Der Grad der Behinderung steht im Schwer-Behinderten-Ausweis.
Oder der Grad der Behinderung steht im Fest-Stellungs-Bescheid.
Der Fest-Stellungs-Bescheid ist ein Brief vom Amt.

Sie haben einen GdB von 50 bis 70.
Und jemand pflegt Sie zu Hause.
Dann bekommen Sie einen Frei-Betrag von 1200 Euro im Jahr.

Wenn Sie mehr Informationen haben wollen:

Fragen Sie bei der Wohn-Geld-Stelle von Ihrer Stadt.

Oder Sie fragen bei der Wohn-Geld-Stelle von Ihrem Landkreis.

Oder Sie fragen bei der Wohn-Geld-Stelle von Ihrer Gemeinde.

Dort können Sie auch den Antrag stellen.


Zurück zur Liste der Nachteils-Ausgleiche in Leichter Sprache.


Haftungs-Ausschluss

Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren.
Der Text ist nur ein Zusatz-Angebot.
Der rechtsgültige Text ist das Gesetz.
Der Text in Leichter Sprache ist rechtsunwirksam.
Das bedeutet:
Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie
keine
Nachteils-Ausgleiche einfordern.

Urheberrecht: Angela Tonn & Margarita Heiser
Bildrechte: © Europäisches Logo für einfaches Lesen: Inclusion Europe
Einfaches Lesen

Hier finden Sie unsere Informationen in Leichter Sprache. Sie erkennen das immer an dem blauen Bild. Das ist das europäische Logo für einfaches Lesen.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln