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Weniger Rundfunk-Beitrag zahlen (Leichte Sprache)

Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss (Leichte Sprache)



Seit 01.01.2013 müssen alle Menschen für Fernsehen Geld bezahlen.
Und für Radio.
Und für Internet.
Dieses Geld ist der Rundfunk-Beitrag.
Der Rundfunk-Beitrag ist 17,98 Euro im Monat.

Einige Menschen können weniger Rundfunk-Beitrag zahlen.
Das schwere Wort dafür ist:
Ermäßigung vom Rundfunk-Beitrag.
Der Beitrag ist dann 5,99 Euro im Monat.
Sie zahlen weniger Rundfunk-Beitrag wenn:

  • Sie sind blind.
    Und auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis
    stehen die Buchstaben RF.
    Das schwere Wort für die Buchstaben ist: Merk-Zeichen.

  • Sie haben das Merk-Zeichen RF.
    Und sehen sehr schlecht.
    Und Sie haben dafür einen GdB von 60 und mehr.
    GdB ist die Abkürzung für Grad der Behinderung.
    Der Grad der Behinderung ist eine Zahl.
    Der Grad der Behinderung sagt:
    So schwer ist die Behinderung von einer Person.
    Der Grad der Behinderung steht im Schwer-Behinderten-Ausweis.
    Oder der Grad der Behinderung steht im Fest-Stellungs-Bescheid.
    Der Fest-Stellungs-Bescheid ist ein Brief vom Amt.

  • Sie sind gehörlos.
    Und Sie haben das Merk-Zeichen RF.

  • Sie hören auch mit Hör-Hilfen ganz schlecht.
    Und Sie haben das Merk-Zeichen RF.

  • Sie haben einen GdB von 80 und mehr.
    Und Sie müssen wegen ihrer Krankheit zu Hause bleiben.
    Und Sie haben das Merk-Zeichen RF.

Manchmal brauchen Sie auch keinen Rundfunk-Beitrag zahlen.
Das schwere Wort dafür ist:
Befreiung von der Rundfunk-Beitrags-Pflicht.
Sie zahlen keinen Rundfunk-Beitrag wenn:

  • Sie haben das Merk-Zeichen "TBl".
    Das ist ein neues Merk-Zeichen
    Für taub-blinde Menschen.
    Sie bekommen das Merk-Zeichen:

    • wenn Sie für das Hören einen GdB von 70 haben oder mehr

    • wenn Sie für das Sehen einen GdB von 100 haben.


  • Sie sind sonder-fürsorge-berechtigt.

  • Sie bekommen Blinden-Hilfe.

  • Sie haben zu wenig Geld.
    Und Sie können das beweisen.
    Zum Beispiel mit einem Bescheid.
    Ein Bescheid ist ein Brief vom Amt.
    In dem Brief steht:
    Sie haben zu wenig eigenes Geld.
    Deswegen bekommen Sie Geld vom Staat dazu.

Viele Behörden haben den Antrag
für die Ermäßigung vom Rundfunk-Beitrag
und die Befreiung von der Rundfunk-Beitrags-Pflicht.
Es gibt den Antrag auch im Internet.

Klicken Sie hier: https://service.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/antrag_auf_befreiung/index_ger.html

Dann kommen Sie auf die Seite
vom Beitrags-Service von ARD, ZDF und Deutschland-Radio.
Dort können Sie den Antrag runterladen.

Die Seite ist nicht in Leichter Sprache.

Sie schicken den Antrag mit der Post an:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln


Sie stellen den Antrag.
Dann bekommen Sie einen Bescheid.

Dieser Bescheid kann ein Fest-Stellungs-Bescheid
für das Merk-Zeichen RF sein.

Oder ein Bescheid für die Sozial-Hilfe.

Oder einen Bafög-Bescheid.

Sie können den Antrag auch nach dem Bescheid stellen.

Wann müssen Sie weniger Beitrag zahlen?
Oder keinen Beitrag?


Sie legen Ihren Nachweis vor.
Dann müssen Sie weniger Beitrag zahlen.
Oder keinen Beitrag.
Sie müssen nicht warten.

Wenn Sie schon vorher Nachteile hatten.
Dann bekommen Sie Geld zurück.

Das geht für drei Jahre.

Hier können Sie die neuen Regeln lesen.
Und wichtige Fragen und Antworten: http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/informationen-fuer-menschen-mit-behinderung.shtml

Die Seite ist nicht in Leichter Sprache.


Sozial-Tarif von der Telekom Deutschland

Sie sind Kunde von der Telekom Deutschland.
Sie können den Sozial-Tarif von der Telekom Deutschland bekommen:

  • Wenn Sie haben das Merk-Zeichen RF.

  • Oder wenn Sie blind sind.

  • Oder wenn Sie taub sind.

  • Oder wenn Sie sprachbehindert sind.
    Und einen GdB von 90 und mehr haben.
    Sprach-behindert bedeutet:
    Sprechen ist sehr schwer für Sie.

Sie müssen einen Antrag bei der Deutschen Telekom stellen.
Den Antrag schicken Sie mit der Post an:
Telekom Deutschland GmbH
Kundenservice
53171 Bonn


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Haftungs-Ausschluss

Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren.
Der Text ist nur ein Zusatz-Angebot.
Der rechtsgültige Text ist das Gesetz.
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Das bedeutet:
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keine Nachteils-Ausgleiche einfordern.


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