Hilfen zur Erziehung // Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen
Aufgaben
Das Team 3 ist zuständig für die Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe mit unterschiedlichen Leistungsangeboten sowie in Einrichtungen für Minderjährige mit Behinderungen.
Neben der Beratung der Träger von Einrichtungen während der Planung und Betriebsführung und die Erteilung der Betriebserlaubnis gehört darüber hinaus die Beratung der örtlichen Träger bei der Gewährung von Hilfe nach §§ 32 bis 35a SGB VIII insbesondere bei der Auswahl von Einrichtungen in schwierigen Einzelfällen zu den Aufgaben des Teams.
- Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen (Betriebserlaubnis) und Beratung in schwierigen Einzelfällen
- Nds. Rahmenvertrag nach § 78 f SGB VIII
- Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII
- Statistik
- Arbeitskreis der Auslandsprojekte in niedersächsischen Jugendhilfeeinrichtungen
- Arbeitskreis U-Haft-Vermeidung
- Redensche Stiftung
- Festsetzung Barbeträge (Taschengeld)
Zu jeder Aufgabe werden die entsprechenden Ansprechpartner/innen angezeigt.
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