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Arbeitsplatz in der Sachbearbeitung (m/w/d) im Team 3IN3 „Koordination Integrations-fachdienste, Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber und JobcoachingAP, Controlling, Begleitende Hilfen im Arbeitsleben“
Im Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Hauptstelle Hildesheim – ist der nach
EG 9b Fallgruppe 1 TV-L
bewertete Arbeitsplatz zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Dienstort ist Hildesheim.
Sie können sich bewerben, wenn Sie:
- über die Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung „Allgemeine Dienste“ verfügen, die durch den erfolgreichen Abschluss – Bachelorgrad oder Diplom (FH) – in einem Studiengang „Allgemeine Verwaltung“, „Öffentliche Verwaltung“ oder vergleichbar erworben haben,
- die Verwaltungsprüfung II erfolgreich absolviert haben oder
- über das erste/ zweite juristische Staatsexamen verfügen. Von Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht auch das zweite juristische Staatsexamen erworben haben, wird die Bereitschaft erwartet, im Falle einer Einstellung an verwaltungsbezogenen Qualifikationsmaßnahmen teilzunehmen.
- den Studiengang Betriebswirtschaft (B.A., Diplomkauffrau/Diplomkaufmann oder vergleichbarer Abschluss) erfolgreich abgeschlossen haben.
Ihre Aufgaben
Der zu besetzende Arbeitsplatz beinhaltet im Wesentlichen die eigenverantwortliche Wahrnehmung folgender koordinierender Aufgaben für die Integrationsfachdienste (IFD) und die einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA):
Integrationsfachdienste (IFD)
Die IFD sind für die Zielgruppe der schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben durch das Integrationsamt flächen- und bedarfsdeckend eingesetzt. Sie sind bei freien Trägern angesiedelt. Die Aufgaben ergeben sich aus Teil 3 – Kapitel 7 des SGB IX. Die IFD werden vom Integrationsamt ausgestattet und nach einheitlichen Kriterien leistungsabhängig finanziert. Folgende Aufgaben sind in der IFD-Koordination wahrzunehmen:
- Ansprechperson für alle Fragen der IFD-Fachkräfte und deren Träger aus einer Regionalgruppe
- Teilnahme an Dienstbesprechungen mit den IFD-Fachkräften bzw. deren Gremien
- Teilnahme an BIH- Veranstaltungen
- Prüfung der durch die IFD-Mitarbeitenden zu erstellenden Berichte über die Unterstützung der schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben
- Abrechnung der Personal- und Sachkosten für ca. 20 IFD-Träger incl. Prüfung der Verwendungsnachweise und Erfassung im HWS
- Bewilligung von Leistungen an die IFD-Träger
- Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen
- Vertragsrechtliche und fachliche Betreuung der Anwendungssoftware für die IFD
- Mitarbeit bei der speziell auf die Hörbehinderung bezogenen Thematiken
- Organisation von Veranstaltungen (ggf. inkl. Prüfung der Vergabekriterien)
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
Gemäß § 185a Abs. 5 Satz 2 SGB IX ist das Integrationsamt dafür verantwortlich, dass die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber flächendeckend zur Verfügung stehen und mit Dritten, die aufgrund ihres fachlichen Hintergrunds über eine besondere Betriebsnähe verfügen, zusammenarbeiten. Folgende Aufgaben sind in der EAA-Koordination wahrzunehmen:
- Mitwirkung bei der Strukturverantwortung und Steuerung der Prozess- und Ergebnisqualität der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber u.a. bei der
- Erarbeitung von grundsätzlichen Durchführungshinweisen für die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber
- Schulung und Fortbildung des Personals der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (u.a. Organisation von Veranstaltungen)
Darüber hinaus:
- Wahrnehmung der Funktion als Ansprechperson für Einzelfallfragen in regionalen Bereichen
- Teilnahme an regelmäßigen Dienstbesprechungen mit den Trägern der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber sowie mit deren Personal
- Teilnahme an BIH-Veranstaltungen
Ihr Anforderungsprofil:
Neben den allgemein notwendigen Voraussetzungen sind im Rahmen der Fachkompetenz für die erfolgreiche Wahrnehmung des Arbeitsplatzes von Vorteil:
- Gute allgemeine Rechtskenntnisse, insbesondere auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts sowie der entsprechenden Vorschriften
- Tiefgreifende und umfassende Kenntnisse des SGB IX, der SchwbAV, des Arbeitsrechtes, des Betriebs- und Personalvertretungsrechtes, des Kündigungsschutzrechtes, Kenntnisse des SGB III, SGB IV, SGB VI, SGB X und der angrenzenden Rechtsgebiete
- Kenntnisse über die Auswirkung von Behinderungen auf das Leistungsprofil im Arbeitsleben
Aufgrund des hohen Organisationsanteils und der engen Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Berufsgruppen (IFD-Fachkräfte mit sozial-pädagogischem Hintergrund und EAA-Beraterinnen und Beratern), sind bei der Wahrnehmung des oben genannten Dienstpostens/Arbeitsplatzes darüber hinaus folgende persönliche Kompetenzen wünschenswert:
- Teamfähigkeit und Empathie
- Koordinierungs- und Planungsfähigkeit, Fähigkeit zum strukturierten Arbeiten
- Eigeninitiative, Selbständigkeit, Engagement
- Fähigkeit Erwartungshaltungen zu kanalisieren
- Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Beratungskompetenz
- Gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise
- Sicheres Auftreten und Kontaktfähigkeit
- Hohe Flexibilität und starke Belastbarkeit
- Affinität zu Zahlen
Wir bieten
- interessante und vielseitige Aufgaben, verantwortungsvolle Tätigkeiten und Einbindung in Entscheidungsprozesse
- selbständiges Arbeiten in einem leistungsstarken Team
- Entwicklungs- und Fortbildungsmöglichkeiten
- Work-Life-Balance durch flexible und mobile Arbeitszeitmodelle
- Sozialleistungen wie z. B. vermögenswirksame Leistungen
- 30 Tage Erholungsurlaub pro Jahr
- für Tarifbeschäftigte eine jährliche Jahressonderzahlung in Abhängigkeit der Eingruppierung und die im öffentlichen Dienst übliche Zusatzversorgung
Fehlende Fachkompetenzen können im Rahmen der Einarbeitung erworben werden. Im Übrigen wird die Bereitschaft erwartet, sich ggf. auch durch mehrtägige Fortbildungsveranstaltungen fehlende Kenntnisse anzueignen bzw. vorhandene Kenntnisse zu erweitern.
Der Dienstposten/Arbeitsplatz ist grundsätzlich teilzeitgeeignet. Die Wochenarbeitszeit sollte jedoch nicht auf weniger als 4 Tage/Woche verteilt werden.
Eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit sowie die Durchführung von ganztägigen Dienstreisen sind unverzichtbar, um an Dienstbesprechungen, Netzwerkveranstaltungen und Vor-Ort-Terminen teilzunehmen. Da der Arbeitsplatz Außenstellentätigkeiten beinhaltet, wird eine Fahrerlaubnis für PKW sowie die Bereitschaft zur Durchführung von Dienstreisen mit dem Dienstwagen bzw. soweit diese nicht zur Verfügung stehen, mit dem privaten PKW vorausgesetzt.
Der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten sieht sich das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderungen. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen und Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichem Gewicht entgegenstehen. Eine Schwerbehinderung/ Gleichstellung bitte ich zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen und entsprechend zu dokumentieren.
Es werden auch ausdrücklich Menschen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ angesprochen sich zu bewerben.
Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass die oder der Verantwortliche Sie als betroffene Person über die Modalitäten, wie die erhobenen personenbezogenen Daten verarbeitet werden und welche Rechte Ihnen in diesem Zusammenhang zustehen, informiert. Die Informationen für Sie als Bewerberin bzw. Bewerber können Sie von unserer Internetseite herunterladen unter: https://soziales.niedersachsen.de/download/140183
Postalisch eingereichte Bewerbungsunterlagen können nicht zurückgesandt werden. Reichen Sie daher Zeugnisse und weitere Anlagen nur in Kopie ein.
Sofern Sie gegenwärtig im öffentlichen Dienst tätig sind, wird um Angabe Ihrer Eingruppierung bzw. Ihres Statusamtes sowie um eine schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte gebeten. Bitte geben Sie hierbei Adresse und Ansprechperson der personalaktenführenden Stelle an.
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 08.11.2024 unter Angabe des Aktenzeichens 3Z1.33 - 03041/3IN3 an:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Hauptstelle Hildesheim -
Team 3Z1 – Organisation/Personal –
Domhof 1, 31134 Hildesheim
Bewerbungen per E-Mail werden begrüßt. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen möglichst zusammengefasst in einem einzigen PDF-Dokument mit einer maximalen Größe von 4MB an:
Bewerbungen@ls.niedersachsen.de