Niedersachsen klar Logo

IV06-24 - Inklusionsvereinbarung - leider ausgebucht.

Kursbeschreibung

Seit Inkrafttreten des SGB IX ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Inklusionsvereinbarung abzuschließen. Diese soll den Eingliederungsprozess behinderter Menschen in den Betrieb gezielt planen und umsetzen.

Erfahrungsgemäß geschieht dies auf Initiative der Schwerbehindertenvertretung, die gemeinsam mit dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat die Bedingungen im Einzelnen aushandelt.

Es geht darum, unterschiedliche Erwartungen auf einen Nenner zu bringen. Gemeinsam sind betriebsnahe und realistische Absprachen zu treffen, die konkret zu einer Verbesserung der Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen beitragen.

Diese innerbetrieblichen Vereinbarungen erstrecken sich von der Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Gestaltung des Arbeitsumfeldes über die Arbeitsplanung bis hin zur Arbeitszeit.

Zielgruppe:

Schwerbehindertenvertretungen sowie deren Stellvertretungen, Betriebs-, Personalräte, Inklusionsbeauftragte, Personalverantwortliche


I n h a l t e:

Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX


Hinweis:

Bitte bringen Sie – sofern vorhanden – bereits existierende oder in Arbeit befindliche Inklusionsvereinbarungen zum Kurs mit.


Veranstaltungsort:

Der Kurs findet im Hotel Van der Valk, Markt 4 in 31134 Hildesheim statt.

Kosten:

64,00 Euro

Ihre Referentin:

Frau Rechtsanwältin Gudula Völkel

Termin

05.12.2024, 10:00 bis 17:00 Uhr

Kurs-Nr.: IV06-24

Anmeldeschluss: 25.10.2024

Bildrechte: (c) LS 2019
Schulungs- und Bildungsmaßnahmen Integrationsamt

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln