Niedersachsen klar Logo

Arbeitsplätze in der Sachbearbeitung (m/w/d) des Teams 6SH2.2 "Fachberatung Leistungsrecht der Eingliederungshilfe, Widersprüche für den Bereich EGH nach dem SGB IX, Kostenerstattung“ in der Außenstelle Osnabrück

Im Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Außenstelle Osnabrück – sind mehrere nach

EG 9b Fallgruppe 1 TV-L



bewertete Arbeitsplätze zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Dienstort ist Osnabrück.



Sie können sich bewerben, wenn Sie:

  • über die Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung „Allgemeine Dienste“ verfügen, die durch den erfolgreichen Abschluss – Bachelorgrad oder Diplom (FH) – in einem Studiengang „Allgemeine Verwaltung“, „Öffentliche Verwaltung“ oder vergleichbar erworben haben,
  • die Verwaltungsprüfung II erfolgreich absolviert haben oder
  • über das erste/ zweite juristische Staatsexamen verfügen. Von Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht auch das zweite juristische Staatsexamen erworben haben, wird die Bereitschaft erwartet, im Falle einer Einstellung an verwaltungsbezogenen Qualifikationsmaßnahmen teilzunehmen


Ihre Aufgaben:

Sie setzen an zentraler Stelle in Niedersachsen das Bundesteilhabegesetz um. Zusammen mit Ihren Kolleginnen und Kollegen legen Sie den Grundstein dafür, dass das Recht der Eingliederungshilfe in Niedersachsen landesweit einheitlich angewendet wird. Sie stellen dadurch sicher, dass die leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung überall die ihnen zustehenden Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten können.

Dadurch helfen Sie aktiv mit, dass Menschen mit Behinderung einen Platz mitten in unserer Gesellschaft erhalten.

Mit den Arbeitsplätzen ist im Wesentlichen die eigenverantwortliche Wahrnehmung folgender Aufgaben verbunden:

  • Bearbeitung von Widersprüchen aus dem Recht der Eingliederungshilfe nach dem 2. Teil SGB IX (Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit des Widerspruchs- Erteilung des Widerspruchbescheides oder Weisung zur Abhilfe an die Kommune). Insbesondere sind zu nennen:

- Leistungen zur Sozialen Teilhabe nach § 113 Abs. 2 SGB IX in Abgrenzung zu anderen vorrangigen Leistungen wie z. B. Leistungen nach dem SGB V und SGB XI (s. u. a. § 13 Abs. 4 ff. SGB XI)

- Einkommens- und Vermögenseinsatz zu den Leistungen

- Persönliches und trägerübergreifendes Budget

- Leistungen zur Beschäftigung nach § 111 SGB IX und Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX

- Mitgestaltung der Zusammenarbeit mit anderen Rehabilitationsträgern nach § 6 SGB IX

  • Durchführung von regelmäßigen Dienstbesprechungen zu Leistungen nach dem 2. Teil SGB IX mit den herangezogenen niedersächsischen Kommunen

  • Beratung, Unterstützung und Hilfestellung zu Leistungen nach dem 2. Teil SGB IX für die herangezogenen niedersächsischen Kommunen


Ihr Anforderungsprofil:

Neben den allgemein notwendigen Voraussetzungen sind im Rahmen der Fachkompetenz für die erfolgreiche Wahrnehmung der Arbeitsplätze von Vorteil, aber nicht Voraussetzung:

  • Umfassende Fachkompetenz mit eventueller Berufserfahrung im Bereich der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX

  • Erfahrungen bei einem Träger der Eingliederungshilfe bzw. Träger der Sozialhilfe im Bereich der Eingliederungshilfe oder inhaltlich vergleichbare Tätigkeiten

  • Umfassende Fachkenntnisse im SGB I, IX, X, SGB XI und Recht des Widerspruchsverfahrens nach dem SGG sowie gute Kenntnisse in den übrigen Rechtsgebieten der Sozialgesetzbücher und den einschlägigen Anhanggesetzen
  • Kenntnisse der verwaltungsmäßigen Seite der Verfahren zur Einstufung behinderter Menschen in Leistungsberechtigtengruppen nach den unterschiedlichen Verfahren sowie des Gesamt- und Teilhabeplanverfahrens einschließlich B.E.Ni und der Grundlagen der Leistungsangebote der sozialen Teilhabe in den Vereinbarungen des Landes mit den Leistungserbringern

Darüber hinaus sind bei der Wahrnehmung der oben genannten Arbeitsplätze folgende persönliche Kompetenzen wünschenswert:

  • Gute rhetorische Fähigkeiten und gewandtes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen

  • Eigeninitiative, Selbständigkeit, Engagement

  • ausgeprägtes Denk- und Urteilsvermögen

  • ein hohes Maß an Kommunikations- und Teamfähigkeit


Wir bieten

  • interessante und vielseitige Aufgaben, verantwortungsvolle Tätigkeiten und Einbindung in Entscheidungsprozesse
  • selbständiges Arbeiten in einem leistungsstarken Team
  • Entwicklungs- und Fortbildungsmöglichkeiten
  • Work-Life-Balance durch flexible und mobile Arbeitszeitmodelle
  • Sozialleistungen wie z. B. vermögenswirksame Leistungen
  • 30 Tage Erholungsurlaub pro Jahr
  • für Tarifbeschäftigte eine jährliche Jahressonderzahlung in Abhängigkeit der Eingruppierung und die im öffentlichen Dienst übliche Zusatzversorgung



Die Arbeitsplätze sind teilzeitgeeignet und geeignet für Telearbeit/mobiles Arbeiten, allerdings wird die Bereitschaft zur Durchführung von ganztägigen Dienstreisen vorausgesetzt.

Des Weiteren ist erforderlich, dass die Bewerberin / der Bewerber über eine Fahrerlaubnis für PKW verfügt und bereit ist, Dienstreisen mit dem Selbstfahrerfahrzeug durchzuführen.


Der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten sieht sich das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderungen. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen und Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichem Gewicht entgegenstehen. Eine Schwerbehinderung / Gleichstellung bitte ich zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen und entsprechend zu dokumentieren.


Die Niedersächsische Landessozialverwaltung möchte das unterrepräsentierte Geschlecht im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes in diesem Bereich beruflich fördern. Bewerbungen von Männern werden daher besonders begrüßt. Es werden auch ausdrücklich Menschen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ angesprochen sich zu bewerben.

Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass die oder der Verantwortliche Sie als betroffene Person über die Modalitäten, wie die erhobenen personenbezogenen Daten verarbeitet werden und welche Rechte Ihnen in diesem Zusammenhang zustehen, informiert. Die Informationen für Sie als Bewerberin bzw. Bewerber können Sie von unserer Internetseite herunterladen unter: https://soziales.niedersachsen.de/download/140183

Postalisch eingereichte Bewerbungsunterlagen können nicht zurückgesandt werden. Reichen Sie daher Zeugnisse und weitere Anlagen nur in Kopie ein.

Sofern Sie gegenwärtig im öffentlichen Dienst tätig sind, wird um Angabe Ihrer Eingruppierung bzw. Ihres Statusamtes sowie um eine schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte gebeten. Bitte geben Sie hierbei Adresse und Ansprechperson der personalaktenführenden Stelle an.

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 06.09.2024 unter Angabe des Aktenzeichens 3Z1.21 - 03041/6SH2.2 an:



Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Hauptstelle Hildesheim -
Team 3Z1 – Organisation/Personal –
Domhof 1, 31134 Hildesheim



Bewerbungen per E-Mail werden begrüßt. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen möglichst zusammengefasst in einem einziegen PDF-Dokument mit einer maximalen Größe von 4MB an:

Bewerbungen@ls.niedersachsen.de

WIR sind das Soziale Niedersachsen

Sie möchten mehr über uns wissen?

Bewerbungsgespräch - 2 Frauen und 1 Mann an einem Tisch   Bildrechte: © Franz Pfluegl - Fotolia.com
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln