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Das Gesamt- und Teilhabeplanverfahren in Niedersachsen einschl. der BedarfsErmittlung Niedersachsen

(kurz: B.E.Ni)


  Bildrechte: NLT, NST, MS

Einführung:

Die Eingliederungshilfe wird seit dem Jahr 2020 aus dem bisherigen Fürsorgesystem herausgeführt und zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt. Besonderes Augenmerk hat der Bundesgesetzgeber hier auf die Personenzentrierung gelegt. Mit der 2. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sind bereits mit Beginn des Jahres 2018 umfangreiche und detaillierte Regelungen zum Gesamt- und Teilhabeplanverfahren in Kraft getreten. Die inhaltliche Ausgestaltung von Leistungen unter Maßgabe der Personenzentrierung bedingt auch weitreichende Anforderungen an die Bedarfsermittlung und –feststellung. Die Selbstbestimmung und Beteiligung der leistungsberechtigten Person wird in den neuen Regelungen gestärkt, die trägerübergreifende Zusammenarbeit soll optimiert werden.

Ein zentrales Element des neuen Gesamtplanverfahrens bildet die Bedarfsermittlung, die gemäß § 118 SGB IX mit Hilfe eines Instruments zu erfolgen hat, das sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) orientiert. Niedersachsen hat mit Wirkung zum 01.01.2018 ein einheitliches Instrument zur BedarfsErmittlung Niedersachsen (kurz: B.E.Ni) eingeführt.

Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie hat darauf hingewiesen, dass aufgrund der Komplexität der Inhalte bzgl. der 2. Reformstufe des BTHG und des engen Zeitkorridors, der für die Entwicklung von B.E.Ni zur Verfügung stand, der Formularsatz kontinuierlich weiterentwickelt und ausgebaut wird.

Mit Wirkung zum 20.07.2018 wurde ein landeseinheitliches Gesamt- und Teilhabeplanverfahren vervollständigt, eine weiterentwickelte Version von B.E.Ni sowie ein erläuterndes Handbuch in der Arbeitsversion 2.0 / 07.2018 veröffentlicht.

Durch das Inkrafttreten der dritten Reformstufe des BTHG zum 01.01.2020 und dem dadurch erfolgten Paradigmenwechsel haben sich wesentliche Änderungen in den Rechtsgrundlagen ergeben. Diese wurden in die neue B.E.Ni-Version 3.0 eingearbeitet. Dabei wurden neben den rechtlichen Änderungen auch Hinweise, Fragen und Informationen aus der Praxisanwendung der herangezogenen Kommunen, aus zuständigen Gremien sowie von Menschen mit Behinderungen aufgegriffen und in der aktuellen Version berücksichtigt.

Durch weitere gesetzliche Änderungen des SGB IX und Anregungen aus der Praxis wurde die Version 3.1 des Gesamt- und Teilhabeplans einschließlich Bedarfsermittlung Niedersachen (B.E.Ni) entwickelt und mit Rundschreiben 02/2023 zum 03.04.2023 für verbindlich anwendbar erklärt. Sie stellt eine Weiterentwicklung der bereits bestehenden Version 3.0 dar. Wie schon bei der Entstehung der Vorgängerversionen sind Rückmeldungen von Beteiligten in den Prozess der Weiterentwicklung eingeflossen.

Anwendungsbereich:

Für Leistungen in der sachlichen Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Eingliederungshilfe gemäß § 3 Absatz 1 des Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Niedersachsen (Nds. AG SGB IX / SGB XII) ist das Gesamt- und Teilhabeplanverfahren einschließlich Bedarfsermittlung Niedersachsen (B.E.Ni) ab dem 03.04.2023 verbindlich anzuwenden.

Die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe können die vorgenannten Formulare und das Handbuch auch für die Leistungen in ihrer eigenen sachlichen Zuständigkeit nach § 3 Absatz 2 Nds. AG SGB IX / SGB XII nutzen.

Die Version 3.1 vom besteht aus folgenden Formularen:

F1 Deckblatt
F1

Merkblatt Informations- und Transparenzpflichten nach Artikel 13 ff DSGVO zum
Gesamt- und Teilhabeplanverfahren Niedersachsen

Datenschutz in leichter Sprache
F2 A Basisdaten – Erwachsene
F2 A
Basisdaten - Kinder und Jugendliche
F2 A
Basisdaten - Legende
F2 B Funktionsbezogene Bedarfsermittlung
F2 B
Funktionsbezogene Bedarfsermittlung - Legende
F2 C Zielplanung
F2 D Ergebnis – Empfehlung
F3 Feststellung der Leistungen
F3
Feststellung der Leistungen - Legende
F4 Maßnahmenplanung anhand der vereinbarten Ziele
F5 LE
Verlaufsbericht – Zielauswertung
F5 LB Überprüfung der vereinbarten Ziele
F5 LT
Verlaufsbericht – Zielauswertung – Wirkungskontrolle

Die einzelnen Formulare sowie das dazugehörige Rundschreiben des LS 02/2023 vom 03.03.2023 finden Sie als pdf-Dateien zusätzlich rechts in der Info-Spalte.

Nachstehend finden Sie das Handbuch zum Gesamt- und Teilhabeplanverfahren einschl. B.E.Ni 3.1:

Handbuch zum Gesamt- und Teilhabeplanverfahren einschl. B.E.Ni. 3.1 (Stand 07/2024)


Urheberrechtserklärung:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Inhalte des Formularsatzes des Gesamt- und Teilhabeplans in Niedersachsen incl. der BedarfsErmittlung Niedersachsen (B.E.Ni) sowie des Handbuches, insbesondere Texte und Grafiken, urheberrechtlich geschützt sind! Das Urheberrecht liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Alle Rechte, einschließlich der Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung und Übersetzung, bleiben vorbehalten. Es ist daher untersagt, Veränderungen an den einzelnen Dokumenten vorzunehmen, Inhalte ganz oder teilweise zu ergänzen, zu entfernen oder zu verändern.


Das Land Niedersachsen hat einen Flyer veröffentlicht, in dem in leichter Sprache das Bedarfsermittlungsverfahren in Niedersachsen B.E.Ni. in verkürzter Form erklärt wird.

Die Druckfassung können Sie hier öffnen.

Es handelt sich dabei um die sogenannte Altarfalzung, sie ist acht Seiten lang, und hat das Format 402 mm x 216 mm.

Die Web-Fassung finden Sie hier ...

Bildrechte: ©Trueffelpix - stock.adobe.com
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