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Mehr Fördermittel für die alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich

Die vom Niedersächsischen Kultusministerium zur Verfügung gestellten Mittel für alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich werden mit Beginn des neuen Kindergartenjahres am 1. August 2016 um sechs auf 12 Millionen Euro jährlich verdoppelt.

Die entsprechende Förderrichtlinie, die am 08.06.2016 im Niedersächsischen Ministerialblatt (Nr. 22/2016) veröffentlicht worden ist, wurde inhaltlich im Hinblick auf neue Anforderungen im Kontext der Aufnahme von Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen geringfügig modifiziert.

Gefördert werden nach der neuen „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung alltagsintegrierter Sprachbildung und Sprachförderung“

- die Weiterentwicklung von Konzepten und Durchführung von Maßnahmen zur systematischen Integration von Sprachbildung und Sprachförderung in den pädagogischen Alltag von Kindertageseinrichtungen,

- die Weiterentwicklung und Durchführung von alltagsintegrierten Fördermaßnahmen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf, insbesondere für Kinder ohne bzw. mit geringfügigen deutschen Sprachkenntnissen sowie

- die Qualifizierung von Fachberatung sowie Fach- und Leitungskräften, einschließlich Prozessbegleitung z. B. durch Beratung, Inhouse-Coaching und Supervision.

Für die Umsetzung der Maßnahmen müssen die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe mit den in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich tätigen Trägern von Kindertageseinrichtungen ein regionales Konzept vereinbaren.

Weitere Informationen zur neuen Sprachförderrichtlinie (Antragsvordrucke, eine FAQ-Liste, einen Leitfaden zur Konzepterstellung, u.v.m.) finden Sie hier:

https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/fruehkindliche-bildung/sprachfoerderung-im-elementarbereich




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