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Neue Fördermittel für die Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten

Mit den Fördermitteln können zusätzliche Fach- und Betreuungskräfte in Gruppen, in denen überwiegend Kinder von der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt betreut werden, zur Unterstützung der regulären Fach- und Betreuungskräfte beschäftigt werden. Hierbei soll es sich um Diplom Sozialpädagoginnen/ Diplom Sozialpädagogen, staatlich anerkannte Erzieherinnen/ staatlich anerkannte Erzieher/ staatlich anerkannte Kindheitspädagoginnen/ staatlich anerkannte Kindheitspädagogen oder staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentinnen/ staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistenten handeln (Qualifikationsanforderungen nach § 4 Abs. 1 bis 3 KiTaG). Sofern kurzfristig kein qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, können auch Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger als Zusatzkräfte eingestellt und gefördert werden, sofern diese die Aufnahmevoraussetzungen für den Einstieg in die Klasse 2 der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent erfüllen. Ebenso sind Einführungskurse im Umfang von 160 Unterrichtsstunden förderfähig, die über die Anforderungen an die Arbeit in Kindertagesstätten informieren und in die pädagogische Arbeit mit kleinen Kindern einführen. Die Einführungskurse müssen vom MK anerkannt sein und können landesweit über die Träger der Erwachsenen- und Weiterbildung mit Gütesiegel angeboten werden. Die Beantragung und Verteilung der Mittel erfolgt über die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, die sich im Vorfeld mit allen Trägern von Kindertagesstätten im jeweiligen Zuständigkeitsbereich über den bedarfsgerechten Mitteleinsatz vor Ort geeinigt haben müssen.

Weitere Informationen zu der neuen Förderrichtlinie QuiK (Antragsvordrucke, eine FAQ-Liste, u.v.m.) finden Sie hier:

https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/fruehkindliche-bildung/verbesserung-der-qualitaet-in-kindertagesstaetten


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