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Unterstützung für Elternvertretungen in Kindertageseinrichtungen

Die Beteiligung von Eltern und der Informationsaustausch zwischen Eltern und Kindertagesstätte dient der Weiterentwicklung der Einrichtung und der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Einrichtung (vgl. auch § 22.a SGB VIII).

In § 10 des niedersächsischen Gesetzes für Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG)ist die Mitwirkung der Eltern als Gruppensprecher/innen, Vertreter/innen im Beirat und in Stadt und Gemeindeelternräten geregelt.

Der Niedersächsische Landesjugendhilfeausschuss hat einen Info- Flyer für Kitas als Aushang für die Kindertagesstätten zum Thema Elternvertretung erstellt.

Der Info-Flyer erläutert die Mitwirkungsmöglichkeiten von Eltern und verweist auf weiterführende Informationen für die Planung, Gestaltung und Durchführung von Elternversammlungen

  • Ideen, Tipps und Anregungen für die Arbeit in der Elternvertretung
  • Planung und Vorbereitung
  • Mustereinladungzu einer Elternversammlung
  • Durchführung einer Elternversammlung
  • Teilnehmendenliste


Alle Unterlagen finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Kultusministeriums unter dem Reiter „Frühkindliche Bildung/Eltern“ und unter Frühkindliche Bildung/Niedersächsisches Landesjugendamt sowie auf der Seite des Nds. Landesjugendhilfeausschusses unter Empfehlungen.


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