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Erfassung der Finanzhilfeanträge für Kindertageseinrichtungen und Erfüllung der Meldepflicht zum Kindergartenjahr 2018/2019 in kita.web

Entsprechende Informationen und darüber hinaus wichtige Hinweise wurden hierzu auf der Startseite in kita.web veröffentlicht.

Hiermit wird ausdrücklich auf die gesetzliche Ausschlussfrist für Ihre Antragstellungen hingewiesen. Im Zuge dieser ist es zwingend erforderlich, dass sämtliche Anträge (Erst- und ggf. sämtliche Folgeanträge) für die im laufenden Kindergartenjahr in Betrieb genommenen Gruppen gem. § 6 Abs. 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 der Verordnung über Mindestanforderungen an besondere Tageseinrichtungen für Kinder sowie über die Durchführung der Finanzhilfe (2. DVO-KiTaG), bis zum 31.07.2019 in kita.web final freigegeben werden (grüner Ampelstatus). Sollten für das Kindergartenjahr 2018/2019 bereits Abschlagszahlungen geleistet und innerhalb der vorgenannten Frist kein entsprechender Antrag auf Finanzhilfe gestellt worden sein, sind die geleisteten Zahlungen zurückzufordern.

Über die Folgen der gesetzlichen Ausschlussfrist wird auch auf der Startseite in kita.web an prominenter Stelle informiert.



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