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Fachtagung zur „Großen Lösung“ findet erst im Februar 2017 statt

Nach jahrelangen intensiven fachlichen Diskussionen über die so genannten „Große Lösung“ sollte im Frühsommer diesen Jahres vom BMFSFJ ein Gesetzesentwurf dazu in die öffentliche und parlamentarische Beratung gegeben werden. Offenbar aber ist die damit verbundene umfassende Reform der Kinder- und Jugendhilfe auf großen Widerstand und viele Einwände gestoßen und auch der Abstimmungsprozess unter den Bundesländern hat Zeit in Anspruch genommen. Verschiedene Gesetzentwürfe und Teilentwürfe sind öffentlich geworden, ohne offizielle Referentenentwürfe zu sein.

Zwischenzeitlich ist klar, dass der Ende August öffentlich gewordene Entwurf, wieder zurückgenommen wurde und ein neuer Entwurf erarbeitet wird, der im Januar/ Februar 2017 dann ins Verfahren gehen soll.

Zur Diskussion dieser Reform des SGB VIII hatte das Landesjugendamt frühzeitig eine Veranstaltung am 16.12.2016 in Hannover vorbereitet. Mit Frau Prof. Böllert (AGJ), Herrn Dr. Wiesner und Herrn Dr. Meysen (Dijuf) sowie Frau Decarli vom AFET hatten wir aus unserer Sicht kompetente und unmittelbar in das Gesetzgebungsverfahren eingebundene Referentinnen und Referenten gefunden. Diese Fachtagung haben wir frühzeitig geplant, um den Entwurf des neuen SGB VIII diskutieren und fachlich bewerten zu können. Wegen des zwischenzeitlich völlig veränderten Zeitplanes haben wir uns entschieden, die Fachtagung auf den 28. Februar 2016 zu verschieben. Referentinnen und Referenten bleiben ebenso wie der Tagungsort gleich. Wir hoffen, dass wir dann auf der Basis eines offiziellen Gesetzentwurfes diskutieren können.


Informationen und Materialien können Sie auf einer vom Dijuf eingerichteten Internetseite einsehen:

http://kijup-sgbviii-reform.de/




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