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Die Kinder- und Jugendkommission = KiJuKo tagte

Gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag, sich für die Belange von Kindern und Jugendlichen, insbesondere für deren gesellschaftliche Teilhabe und Chancengerechtigkeit, für deren Schutz und deren Rechte sowie für die Weiterentwicklung politischer Beteiligungsmöglichkeiten einzusetzen, nimmt sich die Kommission diesem Auftrag an.

Die Kinder – und Jugendkommission widmete sich in der ersten Sitzung in 2020 in einem Tagesordnungspunkt dem Thema Servicestellen für Kinder- und Jugendbeteiligung.


Der Hintergrund hierfür ist die Tatsache, dass einige Bundesländer Servicestellen für Kinder- und Jugendbeteiligung vorhalten, jedoch gibt es in Niedersachsen derzeit keine Servicestelle für Kinder- und ugendbeteiligung. Die sogenannte Fach- und Servicestelle unterstützt Städte und Gemeinden zur Stärkung von gesetzlich verankerten Rechten der Kinder-und Jugendbeteiligung. Zielgruppen sind KommunalpolitikerInnen, Verantwortliche in Kommunalverwaltungen/Jugendämtern, Fachkräfte der Jugendbeteiligung und Jugendarbeit bei öffentlichen und freien Trägern sowie engagierte Kinder und Jugendliche.

Aus diesem Grunde waren hierzu Expertinnen der Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung aus Nordrhein-Westfalen (NRW) eingeladen, die die Aufgaben und Ziele der Servicestellen vorstellten.


Anhand eines Kurzprofils der Servicestelle erlangten die Mitglieder der Kommission einen Einblick in die gesetzlichen Grundlagen, die Rahmenbedingungen des Aufbauprozesses und die Einsichten in die Umsetzung der Arbeit in der Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung aus NRW.

Als Empfehlung zur möglichen Umsetzung von Servicestellen wurde den Mitgliedern der KiJuKo die Erarbeitung einer Landesstrategie für Niedersachsen empfohlen.


Es bestand Einigkeit innerhalb der Kommission über die Notwendigkeit der Erhebung einer Bestandsaufnahme vorhandener Strukturen, Programme, Projekte und Einrichtungen zur Umsetzung von Beteiligungen von Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen.

In der Sitzung der KiJuKo am 13.11.2019 ist beschlossen worden, eine Ausschreibung zur „Sekundäranalyse zu der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen“ zu veranlassen, hierzu haben wir bereits in der letzten Ausgabe der JiN berichtet.


Nach Auswertung der Ausschreibung ist die Universität Hildesheim, Institut für Sozial- und Organisationspädagogik, mit diesem Auftrag betraut worden.


Die Projektdauer beträgt ein Jahr und findet in der Zeit vom 01.02.2020 – 31.01.2021 statt.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt berichtete der Leiter der Steuerungsgruppe zum Sachstand der „Sekundäranalyse zu der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen“ über die erste Steuerungsteamsitzung mit der Universität Hildesheim.


Die Inhaltspunkte der ersten Sitzung wurden wie folgt dargestellt:
Zu Beginn wurde die Begriffsbestimmung „Beteiligung“ erläutert und sich auf folgende wesentliche Elemente geeinigt:

  • Die Sekundäranalyse basiert in ihrer Arbeit auf der UN- Kinderrechtskonvention (=UN KRK).

  • Die Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche, vorrangig bis 18 Jahren in Anlehnung an die UN-KRK.

  • Es werden unterschiedlich breit angelegte Bereiche von Beteiligung in der Praxis betrachtet.

  • Im Anschluss erfolgt die Datenauswahl /-auswertung durch die Universität Hildesheim.

  • Im April werden von der Uni die erarbeiteten Fragebögen an die Steuerungsgruppe gesendet und es werden letzte Absprachen zur Datenanalyse getroffen.

  • In der nächsten Sitzung der KiJuKo am 17. Juni 2020 werden die parallel entwickelten Fragenbögen und die Datenanalyse von der Universität Hildesheim der Kommission vorgestellt und abgestimmt.

  • Ende August wird eine Handlungsempfehlung/Leitfaden sowie eine Veröffentlichungsstrategie der Ergebnisse zur Unterbreitung für die Fraktionen des Landtags von der Steuerungsgruppe mit Unterstützung der Universität Hildesheim formuliert.

In der letzten Sitzung der KiJuKo am 25. November 2020 wird die gesamte Sekundäranalyse von der Kommission verabschiedet.




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