Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Oldenburg -
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
– Außenstelle Oldenburg –
Moslestraße 3
26122 Oldenburg
Tel.: 0441/2229-0
Fax: 0441/2229 7470
Unsere Dienststelle ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr
In besonderen Einzelfällen besteht die Möglichkeit, nach vorheriger Absprache einen individuellen Telefontermin bis 15:30 Uhr zu vereinbaren.
Teilen Sie uns Ihre Wünsche gern telefonisch oder per Mail über das unten stehende Kontaktformular mit.
Das zweite Dienstgebäude befindet sich am Pferdemarkt 13.
Anreise
Sollten Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen, können Sie die Bushaltestellen "Lappan" oder "Stadtmuseum" nutzen.
Vom Bahnhof ist das Landesamt ca. 500 Meter entfernt.
Die passende Verbindung erhalten Sie bei der Fahrplanauskunft.
Für Besucher, die mit dem Pkw zur Moslestraße kommen, steht ein Behindertenparkplatz direkt am Amt zur Verfügung, hierzu fährt man von der Moslestraße in die Raiffeisenstraße und dann gleich rechts auf den Parkplatz.
WIR sind für Sie da ...
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Oldenburg - ist entstanden durch die Auflösung des Versorgungsamtes Oldenburg. Wir sind unter anderem zuständig für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und der Nachteilsausgleiche nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), das Soziale Entschädigungsrecht sowie für Bereiche des Integrationsamtes.
Bei Angelegenheiten nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX), wenden Sie sich an Ihre Ansprechpersonen (Schwerbehindertenrecht).
Das in der Außenstelle Oldenburg angesiedelte Integrationsamt ist im Bereich Weser-Ems zuständig für den besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen und der Gewährung finanzieller Leistungen aus der Ausgleichsabgabe.
Außerdem erfolgt im Bereich des Sozialen Entschädigungsrechts nach SGB XIV die Kriegsopferversorgung für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene der beiden Weltkriege. Weiterhin werden Leistungen für Opfer von Gewalttaten, für ehemalige Zivildienstleistende mit einer gesundheitlichen Schädigung, für Personen mit einem Impfschaden und für Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen und Verwaltungsentscheidungen der ehemaligen DDR nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) und dem Häftlingshilfegesetz (HHG) gewährt.
Bei Angelegenheiten nach dem Sozialen Entschädigungsrecht, wenden Sie sich an die Ansprechpersonen in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Für Versorgungsleistungen für Impfschäden ist die Außenstelle Oldenburg zuständig für ganz Niedersachsen.
Nutzen Sie doch unser nachstehendes Kontaktformular
zur Außenstelle Oldenburg.
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Dienstgebäude Moslestraße 3
Ihre Außenstelle:
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Außenstelle Oldenburg -
Moslestr. 3
26122 Oldenburg
Tel.: 0441/2229-0
Fax: 0441/2229 7470
Außenstellenvertretung:
Herr Wolf
Außenstelle am Pferdemarkt