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Förderung von Täterberatungseinrichtungen

Zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt ist es notwendig, Täter in die Verantwortung zu nehmen. Seit dem Jahr 2010 fördert das Land Niedersachsen daher Beratungsangebote in Täterberatungsstellen Häusliche Gewalt. Ziel ist, dass gewalttätige Männer lernen, Gewalt gegen ihre Partnerin zu unterlassen und in Konflikt- und Krisensituationen gewaltfrei zu agieren. Zur Förderung stehen im Einzelplan 05 jährlich Mittel i. H. v. höchstens 25.000 € je Einrichtung zur Verfügung.

Gefördert werden Kursangebote mit konfrontativem Ansatz durch fachlich qualifiziertes Personal nach den Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt oder vergleichbaren Standards mit einer Mindestdauer von sechs Monaten. Die Förderung von Täterberatungsstellen Häusliche Gewalt in Niedersachsen erfolgt anhand einer ausgewogenen regionalen Verteilung der Fördermittel. Die Täterberatungsstellen Häusliche Gewalt bieten pro-aktive Erstberatung an.

Die Auswahl des Projektes erfolgte anhand der folgenden Kriterien erfolgen:

  • Der Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den örtlichen bzw. regionalen Frauenunterstützungseinrichtungen und der Justiz (verbindliche Absprachen über Fristen, Informationen, Meldungs- und Rückmeldungsinhalte),
  • dem Umfang der Einbindung der Täterberatungsstelle Häusliche Gewalt auf lokaler und regionaler Ebene in interdisziplinäre Kooperationsbündnisse (Netzwerke, Runde Tische, o. ä.),
  • der Bereitschaft zur Kontaktaufnahme mit den (Ex-)Partnerinnen der Täter durch die Täterarbeitseinrichtungen sowie
  • unter Berücksichtigung einer angemessenen Selbstbeteiligung der Täter.

Nähere Auskunft erteilen:

Frau Ketelhöhn, Tel. 04131/15-3213

Frau Pape, Tel. 04131/15-3225

Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Außenstelle Lüneburg

Team 4 SL 1

Auf der Hude 2

21339 Lüneburg

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