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Hilfe für ehemalige Soldaten der Bundeswehr nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG)

Anspruchsvoraussetzungen

Nach dem SVG erhalten ehemalige Soldaten der Bundeswehr und deren Hinterbliebenen auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes, wenn sie eine Wehrdienstbeschädigung erlitten haben.

Eine Wehrdienstbeschädigung ist eine gesundheitliche Schädigung, die insbesondere durch eine Wehrdienstverrichtung, einen Unfall während der Ausübung des Wehrdienstes oder die diesem Dienst eigentümlichen Verhältnisse herbeigeführt worden ist.


Die Zuständigkeit liegt seit 2016 bei der Bundeswehrverwaltung:

Aufgrund des „Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes auf den Bund“ vom 15. Juli 2013 sind die Zuständigkeiten für die Versorgung der Wehrdienstbeschädigten nach Beendigung ihres Wehrdienstverhältnisses sowie die Versorgung ihrer Hinterbliebenen in zwei Schritten von den Ländern auf die Bundeswehrverwaltung übergegangen.

Für Versorgungsberechtigte nach dem SVG ist zunächst in einem ersten Schritt zum 1. Januar 2015 die Zuständigkeit für die Renten- und Heilbehandlungsleistungen auf die Bundeswehrverwaltung übergegangen. In einem zweiten Schritt folgte dann zum 1. Januar 2016 der Wechsel in der Zuständigkeit für die Fürsorgeleistungen ebenfalls auf die Bundeswehrverwaltung.

Durch diese Gesetzesänderung werden also die Zuständigkeiten für die Versorgung der Wehrdienstbeschädigten sowohl während als auch nach Beendigung ihres Wehrdienstverhältnisses in der Bundeswehrverwaltung konzentriert. Im Sinne einer „Versorgung aus einer Hand“ werden alle Versorgungsberechtigten nach dem SVG nur noch eine Behörde als Ansprechpartner haben.

Innerhalb der Bundeswehr ist das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zuständig. Dieses ist unter folgender Anschrift zu erreichen:

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
– Soziales Entschädigungsrecht –
Wilhelm-Raabe-Straße 46
40470 Düsseldorf


Alle weiteren wichtigen Informationen finden Sie auf der Seite der Bundeswehr.


E-Mail: SER@bundeswehr.org




Mehrere Soldaten stehen in einer Reihe Bildrechte: © Andrzej Fryda - Fotolia.com

© Andrzej Fryda - Fotolia.com

Übersicht der Zuständigkeiten im Sozialen Entschädigungsrecht

  Übersicht über die Zuständigkeiten im Sozialen Entschädigungsrecht
(PDF, 0,08 MB)

Grafische Übersicht der örtlichen Zuständigkeiten für SGB XIV

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