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5. Wie werden die Leistungen erbracht?

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Leistungen der Eingliederungshilfe werden als Sach-, Geld- und Dienstleistungen erbracht.

5.1 Sachleistungen

Sachleistungen sind sowohl materielle Dinge, wie zum Beispiel ein Sport-Rollstuhl, als auch von Personen erbrachte Leistungen, wie zum Beispiel Unterstützung im Alltag durch eine Assistenzperson.


5.2 Geldleistungen

Wird eine Leistung als Geldleistung erbracht, erhält die leistungsberechtigte Person einen Geldbetrag und bezahlt den Leistungserbringer der bewilligten Leistungen von diesem Geld selbst. Es gibt zwei verschiedene Formen von Geldleistungen: das persönliche Budget und die pauschale Geldleistung.

5.2.1 Das persönliche Budget

Das persönliche Budget ist ein Geldbetrag in Höhe der Kosten der Leistungserbringung. Das persönliche Budget kann für Leistungen aus allen Leistungsgruppen gewährt werden. In einem Vertrag (Zielvereinbarung) werden unter anderem der Ort und das Ziel der Leistungserbringung sowie die Höhe des Geldbetrags festgelegt. Die Höhe des Geldbetrags wird individuell berechnet. Bei der Verwendung des Geldes muss sich die leistungsberechtigte Person an alle Vorgaben im Vertrag halten.

5.2.2 Die pauschale Geldleistung

Eine pauschale Geldleistung kann nur für bestimmte Leistungen der Sozialen Teilhabe gewährt werden. Diese Leistungen sind in § 116 Absatz 1 SGB IX genannt. Voraussetzung ist, dass die leistungsberechtigte Person zustimmt. Die Höhe und der Umfang der pauschalen Geldleistung werden nicht individuell, sondern in einzelfallunabhängigen allgemeinen Pauschalen bestimmt.

Für jede Leistungsart wird ein pauschaler Betrag hinsichtlich der Höhe und des Umfangs der Leistung ermittelt. Bei der Verwendung des Geldes muss sich die leistungsberechtigte Person zwar an den Genehmigungszweck halten, ist aber freier bei der Inanspruchnahme der Leistung als bei dem persönlichen Budget. Wird die pauschale Geldleistung für eine bestimmte Leistung gewährt, muss das Geld auch für diese Leistung verwendet werden.

5.3 Dienstleistungen

Dienstleistungen im Bereich der Eingliederungshilfe sind vor allem die Beratung und die Unterstützung aller Personen, die möglicherweise leistungsberechtigt sind. Die Beratung und die Unterstützung erfolgen in der Kommune, bei der der Antrag auf die Leistungen zu stellen ist. Die Beratung erfolgt zum Beispiel über:

  • die in Betracht kommenden Leistungen
  • die einzelnen Schritte von der Antragstellung bis zur Leistungserbringung

Die Unterstützung umfasst zum Beispiel:

  • Hilfe bei der Antragstellung
  • Hilfe bei der Kontaktaufnahme mit Leistungserbringern
  • Hilfe bei der Erfüllung der Mitwirkungspflichten im Antragsverfahren und bei der Leistungserbringung

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